Gemäß § 20 SGB V bezuschussen die Krankenkassen Präventionsmaßnahmen wie z.B. Rückenschulkurse, Wirbelsäulengymnastik oder Herz-Kreislauf-Training des DAVID Fitness & Health.
Am 14.11.2003 hat der Bundestag die Änderung des "Fünften Gesetzbuches Sozialgesetzbuch § 65 a (3)" beschlossen:
"Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung auch vorsehen, dass bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber sowohl der Arbeitgeber als auch die teilnehmenden Versicherten einen Bonus erhalten."
Gem. § 8 Abs. 2 EstG. kann der Arbeitgeber darüber hinaus den Arbeitnehmer finanziell unterstützen. Kosten für einen Fitness-Check-Up oder ein Personaltraining kann der Arbeitnehmer steuerfrei erhalten. Für den Arbeitgeber sind dies Betriebsausgaben, die er steuerlich geltend machen kann.
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Petra Dittmann
-Geschäftsleitung-
DAVID Fitness & Health
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